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Kontaktperson - DSGVO

Zusatzvereinbarung zur Übertragung von

Rechten und Pflichten auf eine Kontaktperson


Gemäß Art. 28 und Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erklären die Parteien hiermit Folgendes:


1.     Übertragungvon Rechten und Pflichten

Der Firmeninhaber überträgt alle vertraglichen Rechte und Pflichten, einschließlich der Rechnungszahlung, auf die benannte Kontaktperson. Dies umfasst insbesondere die Verwaltung, Kommunikation und Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

2.    Informationsrecht des Firmeninhabers

Der Firmeninhaber behält sich das Recht vor, jederzeit Informationen über die Vertragseinnahmen und die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch die Kontaktperson einzuholen. Die Kontaktperson verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen fristgerecht und vollständig bereitzustellen.

3.    Pflichtverletzung der Kontaktperson

Sollte die Kontaktperson ihre vertraglichen Pflichten, insbesondere die fristgerechte Bezahlung der Dienstleistungen, nicht erfüllen, so wird sie im Rahmen von Inkasso- und Mahnverfahren schriftlich benachrichtigt und haftet gemeinsam mit dem Firmeninhaber.

4.    Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Kontaktperson verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO zu verarbeiten und zu schützen. Insbesondere sind die Anforderungen aus Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) zu erfüllen.

5.    Rechtsgültigkeit

Diese Zusatzvereinbarung tritt in Kraft, sobald im Online-Formular das Kreuzchen bei "Ich stimme dem zu" gesetzt wird und ergänzt den bestehenden Vertrag in allen oben genannten Punkten.

6.    Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Zusatzvereinbarung gilt der Gerichtsstand Mühldorf am Inn als vereinbart.





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